Parkhotel Crombach Rosenheim

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Parkhotel Crombach ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.parkotel-crombach.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbsteinschätzung.

Nachfolgende Inhalte sind nicht beziehungsweise nur teilweise barrierefrei zugänglich:

1. Startseite 360° Rundgang
2. Online Buchungssystem Protel

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.04.2025 erstellt.

 

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@parkhotel-crombach.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@parkhotel-crombach.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Parkhotel Crombach
Kufsteiner Straße 2,
83022 Rosenheim,
Telefon: +49 (0)8031 3580,
E-Mail: info@parkhotel-crombach.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html